Fahrzeugschein für den Kfz-Kaufvertrag: Welche Felder Sie brauchen
Für den privaten Kfz-Kaufvertrag brauchen Sie aus der Zulassungsbescheinigung Teil I vor allem die Fahrzeugdaten. Hier sehen Sie sofort, wo Kennzeichen, Erstzulassung, Marke, Typ, Handelsbezeichnung und FIN stehen – und welche Angaben Sie besonders sorgfältig prüfen sollten.
Die wichtigsten Fahrzeugschein-Felder auf einen Blick
Für die Fahrzeugbeschreibung im privaten Kaufvertrag stehen vor allem Kennzeichen, Erstzulassung, Marke/Typ und FIN im Vordergrund. HSN und TSN können die Fahrzeugidentifikation ergänzen, sind in üblichen privaten Kaufvertragsformularen aber meist Zusatzangaben.
- Welche Daten aus dem Fahrzeugschein brauchen Sie für den Kaufvertrag?
- Feld A – Amtliches Kennzeichen
- Feld B – Datum der Erstzulassung
- D.1, D.2 und D.3 – Marke, Typ und Handelsbezeichnung
- Feld E – Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN/VIN)
- Feld 2.1 und 2.2 – HSN und TSN
- Welche Angaben braucht ein Kfz-Kaufvertrag wirklich?
- Häufige Fehler beim Übertragen aus dem Fahrzeugschein
- Halter, Eigentümer und Verkäufer sind nicht automatisch dieselbe Person
- Fahrzeugdaten manuell übertragen – oder erkennen lassen
Welche Daten aus dem Fahrzeugschein brauchen Sie für den Kaufvertrag?
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist vor allem eine zuverlässige Quelle für die Fahrzeugdaten. Für einen privaten Kfz-Kaufvertrag werden typischerweise Kennzeichen, Erstzulassung, Hersteller beziehungsweise Marke, Typ oder Modellbezeichnung und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer übernommen.
Nicht jeder Kaufvertrag verwendet exakt dieselben Felder. Entscheidend ist deshalb nicht, möglichst viele Nummern aus dem Fahrzeugschein abzuschreiben, sondern das verkaufte Fahrzeug eindeutig und nachvollziehbar zu beschreiben.
Feld A – Amtliches Kennzeichen
Feld B – Datum der Erstzulassung
D.1, D.2 und D.3 – Marke, Typ und Handelsbezeichnung
Diese drei Felder liegen thematisch eng zusammen, bedeuten aber nicht dasselbe. D.1 bezeichnet die Marke, D.2 Typ, Variante und Version und D.3 die Handelsbezeichnung beziehungsweise den bekannten Modellnamen.
Feld E – Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN/VIN)
Feld E enthält die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, kurz FIN; international ist auch die Abkürzung VIN gebräuchlich. Die FIN identifiziert das konkrete Fahrzeug und besteht bei modernen Fahrzeugen in der Regel aus 17 Zeichen.
Gerade hier lohnt sich ein Zeichen-für-Zeichen-Abgleich. Der ADAC empfiehlt beim Gebrauchtwagenkauf außerdem zu prüfen, ob die FIN am Fahrzeug mit den Angaben in Zulassungsbescheinigung Teil I und II übereinstimmt.
Feld 2.1 und 2.2 – HSN und TSN
In Feld 2.1 steht die Herstellerschlüsselnummer (HSN), in Feld 2.2 der Code zu Typ, Variante und Version; für die TSN werden nach ADAC die ersten drei Zeichen von 2.2 verwendet. Zusammen helfen HSN und TSN, einen Fahrzeugtyp genauer zu bestimmen.
Für Versicherung, Kfz-Steuer, Werkstatt und Ersatzteilsuche sind diese Schlüsselnummern besonders praktisch. Im privaten Kaufvertrag sind sie eher Zusatzangaben: Der aktuelle ADAC-Mustervertrag für den privaten Gebrauchtwagenverkauf enthält eigene Felder für Hersteller, Typ, Kennzeichen, FIN und Erstzulassung, aber keine separaten HSN-/TSN-Felder.
Welche Angaben braucht ein Kfz-Kaufvertrag wirklich?
Der Fahrzeugschein liefert nur einen Teil der Informationen. Ein sinnvoll ausgefüllter privater Kaufvertrag dokumentiert neben den Fahrzeugdaten auch die Vertragsparteien und die konkrete Vereinbarung zwischen ihnen.
- Fahrzeugdaten: zum Beispiel Hersteller/Marke, Typ oder Modell, FIN, Erstzulassung und Kennzeichen
- Verkäuferdaten und Käuferdaten
- vereinbarter Kaufpreis
- Datum sowie Angaben zur Übergabe, soweit im verwendeten Vertrag vorgesehen
- bekannte Mängel, Unfallschäden und besondere Vereinbarungen – der ADAC empfiehlt, bekannte Mängel in den Vertrag aufzunehmen
- Unterschriften der Vertragsparteien bei einem schriftlichen Vertrag
Häufige Fehler beim Übertragen aus dem Fahrzeugschein
Die meisten Übertragungsfehler sind banal – und gerade deshalb vermeidbar. Vor dem Abschluss des Vertrags lohnt sich eine kurze Kontrolle mit dem Originaldokument und, bei der FIN, zusätzlich mit dem Fahrzeug.
- FIN/VIN falsch oder unvollständig abgeschrieben
- D.2 und D.3 verwechselt
- Erstzulassung mit Baujahr oder Ausstellungsdatum verwechselt
- Daten aus dem Dokument übernommen, ohne sie mit dem tatsächlich verkauften Fahrzeug abzugleichen
- Halterdaten automatisch als Nachweis für Eigentum oder als Verkäuferdaten behandelt
Halter, Eigentümer und Verkäufer sind nicht automatisch dieselbe Person
Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen auch Daten zum Halter. Daraus sollte jedoch nicht automatisch geschlossen werden, dass diese Person Eigentümer oder Verkäufer des Fahrzeugs ist.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält ausdrücklich den Hinweis, dass ihr Inhaber nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird. Halter und Eigentümer können also auseinanderfallen – ein typisches Beispiel ist Leasing. Verkäufer- und Käuferdaten sollten deshalb separat geprüft und bewusst in den Vertrag übernommen werden.
Fahrzeugdaten manuell übertragen – oder erkennen lassen
Sie können die relevanten Felder klassisch aus dem Fahrzeugschein abschreiben. Im Auto-Verkaufsassistenten gibt es zusätzlich die Möglichkeit, den Fahrzeugschein zu fotografieren und ausgewählte Fahrzeugdaten erkennen zu lassen.
Der sinnvolle Ablauf ist: Foto aufnehmen, erkannte Werte kontrollieren, bei Bedarf korrigieren und erst danach für den Kaufvertrag verwenden. Erkannte Daten immer prüfen – automatische Erkennung kann das Abtippen reduzieren, garantiert aber keine fehlerfreie Übertragung.
Häufige Fragen
Wo steht die FIN im Fahrzeugschein?
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld E. Beim Übertragen sollte sie Zeichen für Zeichen mit dem Original und beim Gebrauchtwagenkauf möglichst auch mit der FIN am Fahrzeug abgeglichen werden.
Welches Feld zeigt die Erstzulassung?
Das Datum der Erstzulassung steht im Feld B. Es ist nicht dasselbe wie das Ausstellungsdatum der aktuellen Zulassungsbescheinigung und muss auch nicht mit dem Baujahr übereinstimmen.
Was bedeuten D.1, D.2 und D.3 im Fahrzeugschein?
D.1 bezeichnet die Marke, D.2 Typ, Variante und Version und D.3 die Handelsbezeichnung des Fahrzeugs.
Wo stehen HSN und TSN im Fahrzeugschein?
Die HSN steht in Feld 2.1. Die TSN wird aus den ersten drei Zeichen des Feldes 2.2 abgelesen.
Braucht man HSN und TSN für einen privaten Kfz-Kaufvertrag?
HSN und TSN sind hilfreiche Zusatzangaben zur genauen Typidentifikation. In üblichen privaten Kaufvertragsformularen stehen jedoch Fahrzeugdaten wie Hersteller oder Typ, Kennzeichen, FIN und Erstzulassung stärker im Vordergrund.
Ist der Halter im Fahrzeugschein automatisch Eigentümer des Autos?
Nein. Die Zulassungsbescheinigung Teil I weist ausdrücklich darauf hin, dass ihr Inhaber nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird. Halter, Eigentümer und Verkäufer können unterschiedliche Personen sein.
Quellen und weiterführende Informationen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Anlage 6: Zulassungsbescheinigung Teil I – Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- HSN und TSN: Die Schlüsselnummern finden – ADAC
- FIN: So entschlüsseln Sie die Fahrzeugidentifikationsnummer – ADAC
- Auto-Kaufvertrag: Tipps für Käufer und Verkäufer – ADAC
- Fahrzeugbrief: Warum er so wichtig ist – ADAC